Schutz- und Präventionskonzept
für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
Alle Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen und stehen zur Anwendung für alle Personen gleichermaßen zur Verfügung.
1. Vorwort und Positionierung des Vorstands
Kinder- und Jugendschutz: Gegen Gewalt und Missbrauch im Sport
Segelsport und gemeinsame Sportaktivitäten an Bord und an Land müssen geschützt sein vor Übergriffen und Gewalt. Segelsportler achten das Recht und das berechtigte Interesse jedes einzelnen Menschen an einem selbst bestimmten und gewaltfreien Leben. Das gilt ganz besonders für Sport und Freizeit, wo man sich trifft und in freundschaftlicher Atmosphäre gemeinsam aktiv ist. Trotz dieser allseits akzeptierten rechtlichen und moralischen Grenzen im Umgang miteinander kommt es auch in Sportvereinen zu Übergriffen. Vereine sind Teil der Gesellschaft. Zu glauben, sie wären frei von allen gesellschaftlichen Problemen, wäre naiv!
„Wenn wir zu diesem Thema etwas machen, glaubt jeder, wir hätten da ein Problem.“ So oder ähnlich mag mancher denken, wenn es um die Frage geht, sich im Segelsport gemeinsam entschlossen gegen Übergriffe – insbesondere solche gegen Kinder – zu positionieren. Wir verhindern einen derartigen Machtmissbrauch aber nicht, indem wir uns dem Thema nicht stellen. Aus Verantwortung gegenüber den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen und aus Verantwortung gegenüber dem Verein ist es wichtig, sich offen mit diesem Thema auseinanderzusetzen.
Der Verein, der sich mit dem Thema Kinderschutz befasst, bringt damit nicht zum Ausdruck, selbst betroffen zu sein! Er zeigt, dass er die Verantwortung für ihm anvertraute Kinder ernst nimmt.
Der Vorstand des Yacht-Club Meersburg bekennt sich klar zu einem sicheren und gewaltfreien Sport.
Wir haben eine originäre Verantwortung dafür, den Schutz von allen Personen in ihren Strukturen bestmöglich sicherzustellen. Wir werden sämtliche uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausschöpfen, Übergriffe und Gewalt zu verhindern und den Betroffenen helfend zur Seite zu stehen.
2. Ehrenkodex
Alle Vereinsmitarbeitenden verpflichten sich, den Ehrenkodex des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) einzuhalten und schriftlich anzuerkennen (siehe Anhang 1). Der Ehrenkodex dient als Handlungsrahmen, der die Werte der Zusammenarbeit klar definiert und stärkt.
3. Umsetzung und Verhaltensleitfaden
Erweitertes Führungszeugnis
Das erweiterte Führungszeugnis (siehe Anhang 2) unterstützt die Präventionsmaßnahmen im Verein. Die Vorlage und Einsicht des erweiterten Führungszeugnisses tragen dazu bei, einschlägig vorbestrafte Personen von der Wahrnehmung von Aufgaben in der Kinder- und Jugendarbeit fernzuhalten und damit einer Kindeswohlgefährdung vorzubeugen. Rechtliche Grundlage dafür ist § 72a SGB VIII. Ein eintragsfreies erweitertes Führungszeugnis für sich allein gesehen bietet jedoch keine Garantie für die Eignung von Mitarbeitern im Kinder- und Jugendbereich.
Jeder in der Jugendarbeit des Yacht-Club Meersburg tätige Helfer ab 14 Jahren muss (neben seiner seglerischen bzw. pädagogischen Qualifikation) zur Sicherstellung des Schutzauftrags nach § 72a SGB VIII ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
- Der Jugendleiter/in informiert den Trainer / die unterstützende Person über die Notwendigkeit eines erweiterten Führungszeugnisses und das weitere Vorgehen.
- Der Trainer / die unterstützende Person veranlassen die Beibringung des erweiterten Führungszeugnisses unter Verwendung des entsprechenden Formulars „Einverständnis zur Einsichtnahme“ (siehe Anlage unten). In der Regel sind ehrenamtlich Tätige hier auf Nachweis von den Gebühren befreit.
- Der Trainer / die unterstützende Person legt dem Jugendleiter/in bzw. der zur Einsicht beauftragten Person das Führungszeugnis vor. Nur diese Person hat Einsicht. Sie prüft die Aktualität des Führungszeugnisses (nicht älter als 3 Monate) und ob eine Verurteilung wegen einer im § 72a SGB VIII genannten Straftat vorliegt. Das Ergebnis wird in dem dafür vorgesehenen Dokumentationsblatt eingetragen. Letzteres kann von jedem Vorstandsmitglied eingesehen werden.
Selbstverpflichtungserklärung
Unabhängig von der Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses (eFZ) haben alle Vereinsmitarbeitenden eine Selbstverpflichtungserklärung entsprechend dem Muster (Anhang 3) zu unterzeichnen. Die Selbstverpflichtungserklärung ist im Abstand von vier Jahren analog der Vorlagepflicht des erweiterten Führungszeugnisses erneut zu unterzeichnen.
Sollte eine ehrenamtliche Tätigkeit im Verein so spontan und kurzfristig entstehen, dass eine Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses nicht möglich ist, muss zumindest die Selbstverpflichtungserklärung anerkannt und unterschrieben werden. Das erweiterte Führungszeugnis ist im Nachhinein innerhalb von zwei Monaten zur Einsichtnahme vorzulegen.
Grenzen im Umgang, Besonderheiten im Segelsport
Die Grenze zwischen einem notwendigen Körperkontakt, physischer Nähe und einem übergriffigen Verhalten kann vor allem dann, wenn sich die Beteiligten nicht mit den üblichen und notwendigen Verhaltensweisen auskennen, u. U. schwer zu unterscheiden sein. Daher eine exemplarische Aufzählung der üblichen Verhaltensweisen im Segelsport:
Auf dem Clubgelände:
- Der Segelsport selbst soll Kinder und Jugendliche darin bestärken, eigene Grenzen zu erkennen und sich gegenüber unangenehmen Dingen selbstbewusst abzugrenzen.
- Die Segler/innen werden durch eine wertschätzende und bestärkende Vereinskultur darin unterstützt, unangenehme Geheimnisse in vertraulichen Gesprächen benennen zu dürfen. Dies ist Aufgabe der Eltern, der Trainer und unterstützenden Personen, des Jugendleiters und des Jugendvorstandes.
- Fremde Personen ohne Vereinsbezug auf dem Clubgelände werden von Trainer, unterstützenden Personen oder Eltern angesprochen und des Geländes verwiesen.
- Generell werden die Kinder und Jugendlichen so angeleitet, dass sie alle notwendigen Handlungen ausschließlich selbstständig durchführen können. Es gilt der Grundsatz Hilfe zur Selbsthilfe.
- Unterstützung durch gleichaltrige Teammitglieder wird gegenüber der Hilfestellung durch Trainer, unterstützende Personen oder Eltern bevorzugt.
- Die Segler/innen haben die Möglichkeit, sich gemeinsam in geschützten, nach Geschlechtern getrennten Räumen umzuziehen. Es wird darauf geachtet, dass sich möglichst immer mehrere Segler/innen in den Umkleiden gemeinsam aufhalten. Trainer, unterstützende Personen und Eltern sind nur dann anwesend, wenn deren Hilfe benötigt wird und weitere Sportler/innen im Raum sind.
- Das Nutzen von elektronischen Geräten mit Kamerafunktion ist für alle in den Umkleiden zu untersagen.
- Die Duschen sind Einzelduschen und nach Geschlechtern getrennt.
- Generell sind mehrere Eltern bei den Trainingszeiten und Regatten vor Ort. Dies ist ausdrücklich erwünscht und wird vom Verein unterstützt.
- Gelegentlich kann Hilfe beim Ankleiden in Trockenanzüge oder Neoprenanzüge notwendig sein, hier werden stets die Grenzen des Einzelnen respektiert.
- Gleiches gilt für Trockenübungen; hier kann die Unterstützung des Seglers/der Seglerin an Rücken, Beinen und Armen notwendig werden.
Auf dem Wasser:
- Kletterhilfe in das Boot kann mit einem Griff unter die Arme durchgeführt werden, ist aber nur bei ungeübten Anfängern notwendig.
- Die Sportler und Sportlerinnen werden darin geschult, bei Kenterungen keine Hilfe von anderen zu benötigen. Sie verlassen und betreten die Boote immer selbstständig.
- Gelegentlich kann Körperkontakt bei der Rettung z. B. nach einer Kenterung notwendig werden.
- Bei längeren Regatten kann die Notdurft nur auf dem Wasser erfolgen. Dies ist unter Seglern/innen ein selbstverständlicher Vorgang. Dazu verlässt der Segler/die Seglerin das Regattafeld oder der Trainer bzw. die unterstützende Person wendet das Begleitboot ab. Der Segler/in erhält die Möglichkeit, an Bord des Begleitbootes eine Pütz zu benutzen, während der Trainer bzw. die unterstützende Person sich abwendet und die Umgebung visuell sichert. Hierbei kann Hilfe beim Ankleiden in Trockenanzüge oder Neoprenanzüge notwendig werden.
- In Mehrmann-Booten wird mit engem seitlichem Körperkontakt gesegelt. Dies ist ein normaler Vorgang und dient der Gewichtsoptimierung und dem Vortrieb.
- Notfallsituationen erfordern darüber hinausgehendes, der Situation angepasstes Handeln. Die Intimsphäre ist in jedem Fall zu schützen.
4. Reaktion im Krisenfall
Wenn es im Verein Aussagen über einen möglichen sexuellen Missbrauch gibt, ist es höchste Zeit zum Eingreifen!
Erste Grundregel: Die gesamte Vereinskommunikation nach außen läuft zunächst über den 1. Vorsitzenden des Yacht-Club Meersburg Dr. Gerd Richter.
Es darf nicht der Fehler gemacht werden, sexuelle Übergriffe bzw. sexualisierte Gewalt ausschließlich vereinsintern aufzuarbeiten, den Täter auszuschließen und aus Angst beispielsweise vor schlechter Presse eine Mauer des Schweigens aufzubauen, gegebenenfalls sogar Opfer einzuschüchtern oder aus dem Verein auszuschließen. Auch ein Ausschluss des Täters aus dem Verein alleine hilft nicht weiter. Die Erfahrung lehrt, dass die Täter sich schnell einen neuen Verein suchen.
Damit werden dann zwar weitere Übergriffe in unserem Verein verhindert, einen anderen Verein aber in eine vergleichbare Situation gebracht. Eine geeignete Verfolgung und Aufbereitung des Übergriffes – auch aus Gründen des Opferschutzes – unterbleibt dann.
Der Deutsche Segler Verband hat für Vereine einige Hinweise zur Reaktion im Krisenfall zusammengestellt, die als erste Anregungen dienen sollen und auf deren Grundlage sich weitere Schritte im Verein entwickeln können:
- Ruhe bewahren!
- Vorfälle nach Ort, Zeit, Beteiligten, Zeugen und Inhalten notieren; häufig fällt es nach längerer Zeit schwer, sich exakt zu erinnern. Das kann spätere Ermittlungen erschweren.
- Erster Ansprechpartner ist die Schutzbeauftragte Svenja Rath (
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. ). - Sobald die Fakten zusammengetragen sind: Gemeinsam mit Vereinsvorstand eine externe Stelle einschalten, die Erfahrung mit derartigen Krisensituationen hat oder entsprechende Fachleute kennt, wie beispielsweise das örtliche Jugendamt oder externe Fachberatungsstellen (Fachberatungsstellensuche z. B. hier: hilfe-portal-missbrauch.de).
- Keine – falschen – Überlegung, das Problem innerhalb des Vereins durch einen schnellen Ausschluss des Täters zu lösen: Man weiß nie, ob nicht ein Unschuldiger belastet wird, außerdem wird das Problem vielleicht für den eigenen Verein gelöst, nicht aber für weiteres externes Handeln des potenziellen Täters. Zudem wird den Opfern nicht durch eine solche „vereinsinterne“ Lösung geholfen, denn der Täter bleibt ungestraft und kann dem Opfer jederzeit wieder begegnen.
- Immer wieder bewusst machen: Es wird im Zweifel ggf. viel Kritik und Anfeindungen geben für die Maßnahmen, die ergriffen werden. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen ist es gleichwohl wert.
Der Segelverband Baden-Württemberg hat für Fragen und Probleme eine E-Mailadresse eingerichtet. Alle dort eingehenden E-Mails werden vertraulich behandelt und an unsere Beauftragte Kerstin Fritz weitergeleitet. Die E-Mailadresse lautet:
Zudem gibt es bei den Landessportbünden kompetente Ansprechpartner:
- Badischer Sportbund Freiburg: Marcel Drayer (
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. ) - Badischer Sportbund Nord: Patricia-Maria Keil (
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. ) - Württembergischer Landessportbund: Sara Reichel (
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. ) - Landessportverband Baden-Württemberg: Lisa Porada (
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. )
5. Verantwortlichkeit und Inkrafttreten
Mit Inkrafttreten des Präventions- und Schutzkonzeptes wird Frau Svenja Rath als Schutzbeauftragte für den gesamten Yacht-Club Meersburg fungieren. Zur Seite der Schutzbeauftragten stehen der Jugendleiter und NN, welche die Rolle als zusätzliche Ansprechpersonen einnehmen.
Bei Fragen, Anliegen oder konkreten Beschwerden kann das Team jederzeit kontaktiert werden. Das Team handelt unter Einbezug von externen Hilfestellen.
| Name | Telefon | |
|---|---|---|
| Svenja Rath | 0160-1589175 | |
| Friedrich Geiger | 0172-7139324 |
Das Präventions- und Schutzkonzept tritt mit sofortiger Wirkung in seiner aktuellen Fassung in Kraft.
Ansprechpartner für Fragen zum Konzept und für die Einsichtnahme (eFZ) verantwortliche Person ist primär der Jugendleiter, der bei Problemen oder Verdachtsmomenten in Kooperation mit dem Vorstand weitere Schritte veranlasst.
Im Krisenfall läuft die Außenkommunikation ausschließlich über den 1. Vorsitzenden, bei einer Verhinderung über den 2. Vorsitzenden.
Die Verantwortlichkeit liegt beim Vorstand.
Meersburg, 15.12.2025
Ort, Datum – Unterschrift Vorstand/Jugendleiter
Dieses Schutz- und Präventionskonzept wurde erstellt mit Materialien und freundlicher Unterstützung von (siehe auch Linkliste/Anhang 4):
- Deutscher Segler-Verband
- Deutscher Olympischer Sportbund/Deutsche Sportjugend im DSOB
- Badischer Sportbund Freiburg/Badische Sportjugend Freiburg
- Badischer Sportbund Nord/Badische Sportjugend Nord
- Württembergischer Landessportbund/Württembergische Sportjugend
- Bodensee-Yacht-Club Überlingen
Anhang 1 – Ehrenkodex
Für alle ehrenamtlich, neben- und hauptberuflich Tätigen in Sportvereinen und -verbänden.
Hiermit verspreche ich, ______________________________________________:
- Ich werde die Persönlichkeit jedes Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen achten und dessen Entwicklung unterstützen. Die individuellen Empfindungen zu Nähe und Distanz, die Intimsphäre und die persönlichen Schamgrenzen der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie die der anderen Vereinsmitglieder werde ich respektieren.
- Ich werde Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei ihrer Selbstverwirklichung zu angemessenen sozialen Verhalten anderen Menschen gegenüber anleiten. Ich möchte sie zu fairem und respektvollem Verhalten innerhalb und außerhalb der sportlichen Angebote gegenüber Mensch und Tier erziehen und sie zum verantwortungsvollen Umgang mit der Natur und der Mitwelt anleiten.
- Ich werde sportliche und außersportliche Angebote stets an dem Entwicklungsstand der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausrichten und kinder- und jugendgerechte Methoden einsetzen.
- Ich werde stets versuchen, den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gerechte Rahmenbedingungen für sportliche und außersportliche Angebote zu schaffen.
- Ich werde das Recht des mir anvertrauten Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf körperliche Unversehrtheit achten und keine Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer oder sexualisierter Art, ausüben.
- Ich werde dafür Sorge tragen, dass die Regeln der jeweiligen Sportart eingehalten werden. Insbesondere übernehme ich eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Doping und Medikamentenmissbrauch sowie gegen jegliche Art von Leistungsmanipulation.
- Ich biete den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen für alle sportlichen und außersportlichen Angebote ausreichende Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten.
- Ich respektiere die Würde jedes Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und verspreche, alle jungen Menschen, unabhängig ihrer sozialen, ethnischen und kulturellen Herkunft, Weltanschauung, Religion, politischen Überzeugung, sexueller Orientierung, ihres Alters oder Geschlechts, gleich und fair zu behandeln sowie Diskriminierung jeglicher Art sowie antidemokratischem Gedankengut entschieden entgegenzuwirken.
- Ich möchte Vorbild für die mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sein, stets die Einhaltung von sportlichen und zwischenmenschlichen Regeln vermitteln und nach den Gesetzen des Fair Play handeln.
- Ich verpflichte mich einzugreifen, wenn in meinem Umfeld gegen diesen Ehrenkodex verstoßen wird.
- Ich ziehe im „Konfliktfall“ professionelle fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu und informiere die Verantwortlichen auf der Leitungsebene. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster Stelle.
- Ich verspreche, dass auch mein Umgang mit erwachsenen Sportlerinnen und Sportlern auf den Werten und Normen dieses Ehrenkodexes basiert.
Durch meine Unterschrift verpflichte ich mich zur Einhaltung dieses Ehrenkodexes.
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Ort, Datum Unterschrift
Anhang 2 – Erweitertes Führungszeugnis
Antrag auf Ausstellung gemäß § 30a Abs. 2 BZRG
Hiermit bitten wir Herrn / Frau
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(Name / Vorname)
geboren am / in
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Anschrift
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______________________________________________________
für die in unserem Verein / Verband seit / ab
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ausgeübte / auszuübende ehrenamtliche Tätigkeit als
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hinsichtlich der persönlichen Eignung ein erweitertes Führungszeugnis zu beantragen.
Hiermit bestätigen wir, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30a Abs. 1 BZRG vorliegen.
Aufgrund der ehrenamtlichen Mitarbeit bitten wir um Gebührenbefreiung.
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Ort / Datum Vereins- bzw. Verbandsstempel / Unterschrift
Anhang 3 – Selbstverpflichtungserklärung
Hiermit versichere ich, dass ich nicht wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuches (StGB) verurteilt worden bin und auch keine entsprechenden Verfahren gegen mich anhängig sind.
Im Rahmen dieser Erklärung verpflichte ich mich dazu, den Yacht-Club Meersburg über die Einleitung eines entsprechenden Verfahrens zu informieren. Ich bestätige, dass ich bei meiner zuständigen Meldebehörde einen Antrag auf Ausstellung eines erweiterten Führungszeugnisses gestellt habe.
Nach Erhalt werde ich dem Yacht-Club Meersburg das erweiterte Führungszeugnis geben.
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Name, Vorname
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Geburtsdatum/Geburtsort
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Anschrift (Straße, Hausnummer)
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Anschrift (PLZ, Ort)
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Ort, Datum Unterschrift
Anhang 4 – Weiterführende Links
DSV: Materialien, Infos, Arbeitshilfen
https://www.dsv.org/dsv/verband/schutz-vor-gewalt/
DSOB: Materialien, Infos, Arbeitshilfen
https://safesport.dosb.de/
DOSB: Handlungsleitfaden zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Grenzverletzungen, sexualisierter Belästigung und Gewalt im Sport
https://cdn.dosb.de/Bilder_Wurzelverzeichnis/Handlungsleitfaden_Safesport.pdf
DSOB: Leitlinie zur Aufarbeitung sexualisierter Belästigung und Gewalt in Sportverbänden und Sportvereinen
static-dsj-de.s3.amazonaws.com/…/safesport0523 …pdf
dsj: Materialien, Infos, Arbeitshilfen
https://www.dsj.de/themen/kinder-und-jugendschutz/downloadbereich-arbeitshilfen-und-materialien
BSB-Süd/bsj: Arbeitshilfen zur Erstellung eines Schutzkonzepts (mit Textbausteinen)
https://www.bsj-freiburg.de/kinder-jugendschutz/schutzkonzept
BSB-Süd/bsj: Banner „Schutzschild im und für den Sport“
https://www.bsj-freiburg.de/projektekooperationen/schutzschild
BSB-Nord: Materialien, Infos, Arbeitshilfen
https://www.badischer-sportbund.de/service/gewaltpraevention/
WLSB/WSJ: Materialien, Infos, Arbeitshilfen
https://www.wlsb.de/kindeswohl
Landratsamt Bodenseekreis – Formulare und weiterführende Informationen
Grundlagen für die Jugendarbeit
bodenseekreis.de – Erweitertes Führungszeugnis
Erweitertes Führungszeugnis beantragen, Serviceportal Baden-Württemberg
service-bw.de – Führungszeugnis erweitert beantragen
ueberlingen.de – Verfahrensbeschreibung
Antrag auf Gebührenbefreiung erw. poliz. Führungszeugnis
bodenseekreis.de – Antrag Gebührenbefreiung (PDF)
Selbstverpflichtungserklärung (Formular)
bodenseekreis.de – Selbstverpflichtungserklärung (PDF)
Dokumentationsblatt für den Träger/Verein
bodenseekreis.de – Dokumentationsblatt (PDF)
Checkliste für Vereine
bodenseekreis.de – Checkliste für Vereine (PDF)
Stand: April 2024